Die neue Draft hat sich wesentlich verbessert
In der vorhandenen Form ist sie wegen der DRM-Geschichte zwar für
mich immer noch nicht verwendbar, aber sie hat sich verbessert:
Die "Additional Requirement"-Clause 7b4 ist etwas das ich
dringend
brauche und es ist gut dass diese endlich enthalten ist. Des
weiteren
scheint mir die Lizenz die typischen "Sveasoft"-Probleme
jetzt im Nachsatz von 7b direkt zu adressieren, d. h. zu verbieten,
was ebenfalls gut ist.
Was etwas deutlicher formuliert werden könnte ist der Abschnitt über
das hinzufügen von Requirements und das Entfernen von Permissions.
Ein kleiner Abschnitt könnte so interpretiert werden dass man auch
Requirements entfernen kann. Das geht aber nur bei Requirements, die
falsch sind, also nicht der GPL v3 entsprechen - nur diese darf man
entfernen und zwar einfach so. Gut gedacht, leider etwas verwirrend
geschrieben.
Womit ich jetzt nur noch meine Probleme habe ist die Formulierung des
DRM-Paragraphs (Abschnitt 3). Ich verstehe ihn schlicht nicht! Das
Englisch ist zu kompliziert und zu formaljuristisch, der Abschnitt
ist zu kurz und unklar. Vor allem sich auf "section 1201 of Title
17" irgendwelcher (zumindest mir ) unbekannten US-Regelungen zu
beziehen ist schlichtweg ein KO-Kriterium. Dieser Bereich muss
dringend noch sehr stark überarbeitet werden.
Und noch etwas das mir unklar ist:
Wenn ein Teil GPLv3 ist und die andere GPLv2-only (also nix mit
"later"), darf ich die linken? Kann man also Teile der v2 und andere
Teile der v3 parallel unterliegen lassen, auch wenn diese Teile nicht
getrennt voneinander mehr existieren können (z. B. weil man beides
ineinander integriert)?
Das ist eine
entscheidende Frage die die v3 noch nicht klärt.
-Tino