Meine Meinung ist:
- Die Hacker handeln richtig das Tool nicht einzusetzen und das SturmWurm-Netzwerk nicht abzuschalten
- Der Hackerparagraph steht dem nicht entgegen, denn im StGB gilt der Vorsatz zur Begehung einer Straftat, und das wird in solch einem Fall nicht einmal einmal der durchgeknallteste aller von Schäuble indoktrinierten Staatsanwälten hier ernsthaft vertreten
- Das Entfernen des SturmWurm-Netzwerkes allerdings würde sicherlich die Ermittlungen in dieser Sache gefährden, weshalb dies schädlich wäre
- Somit haben die staatlichen Organe (eines jeden betroffenen Landes) selbstverständlich nicht das Interesse, das SturmWurm-Netzwerk auszuschalten!