Da versucht jemand den Dreh von 1984 mal andersrum:

Nicht das Informationsministerium verändert die Wirklichkeit indem es die Realität jedes Menschen ändern indem sie die Informationen über die Vergangenheit "korrigieren", hier versucht jemand, die Realität zu verändern aufgrund von missverstandenen Persönlichkeitsrechten.

Genausogut könnte jemand im Allgäu dagegen klagen, die Berge abzutragen, weil sie ihm die Sicht versperren und abends die Sonne klauen.

Und der Hammer ist, dass es Richter gibt, die aus falsch verstandenem Anstand dem auch noch Recht geben.

Also mal zur den Tatsachen:

  • Wenn in der Vergangenheit bestimmte Informationen erlaubt waren, dann können diese nicht jetzt plözlich verboten werden. Das wäre als ob man die Bücher verbrennt je nachdem wie gerade die aktuelle Situation sich stellt.
  • Und nein, der Vergleich hinkt nicht. Da die Entropie nicht sinkt (das ist ein Fundamentalsatz, daraus resultiert unter anderem die Richtung unserer Zeit) kann man die Information nicht auslöschen (versucht mal ein Lichtsignal auszulöschen sobald es unseren Planeten verlassen hat. Das geht nur mit einem Quantenlöscher, und der verändert die Vergangenheit!). Man kann nur den Zugriff verhindern. Das ist aber Zensur. Und die findet hierzulande nicht statt, da es jedem erlaubt ist, sich aus JEDER LEGALEN QUELLE zu bedienen. Die Vergangenheit (sic!) ist solch eine legale Quelle (es entscheidet das damals anzuwendende Recht!).
Wenn der Name aus dem aktuellen Edit der Wikipedia verschwindet ist das somit gewissermaßen in Ordnung. Nicht verschwinden darf er aber aus dem Edit-Archiv der Wikipedia. Allerdings sehe ich einen gerichtlichen Zwang dazu als ziemlich dreist an.

Allerdings denke ich, dass die Suche der Wikipedia unbedingt auf die Archive ausgedehnt werden muss. Wenn sie das nicht tut, dann ist die Wikipedia nichts wert.

Fazit:

  • Wenn ein Mörder möchte, dass sein voller Realname aus der Wikipedia gestrichen wird, dann muss das aus den gleichen Gründen zum Scheitern verurteilt werden, wie er den Mord ungeschehen machen kann. (Prinzip: Quantenlöscher)
  • Wenn eine Resozialisierung wegen einer Namensnennung in der Wikipedia unmöglich ist (oder stark erschwert wird, so dass der Eingriff in die natürlichen Rechte im Internet als berechtigt erscheint) hat entweder der Mörder die Zeit nicht begriffen (er sollte daraus besser Kapital schlagen, sollte leicht möglich sein) oder etwas mit dem Resozialisierungsprogramm (aus welchem Jahr stammt das bitte, wann wurde es das letzte Mal an die momean geltende Realzeit angepasst?) nicht, der Bug muss dann dort beseitigt werden.
Und noch krasser wird der Fall, wenn verboten werden soll, dass man bei der Berichterstattung über den Fall den Realnamen nicht voll ausschreiben darf, eben weil es um die Löschung des Realnamens geht. Das ist noch hirnverbrannter als die Idee, eine Kerze mit einer Atombombe zu "löschen". Gerade das Fakt, dass X versucht, die Internet-Realität anzugreifen (ja, das ist IMHO schlimmer als Krieg, beim Krieg bleibt nur die Wahrheit auf der Strecke, aber keiner versucht die Vergangenheit zu ändern - niemand behauptet dass die Wikipedia ein Hort der Wahrheit ist oder sein müsse - außer vielliecht ein paar durchgeknallte Wikipedianer), macht ihn zu einer historischen Persönlichkeit (oder genauer: Historischen Dummkopf im Sinne des Don Quixote), was die volle Nennung des Namens natürlich erlaubt!

Und ja, auch wenn dies massenhaft Leute tun würden wäre die Nennung jeden einzelnen absolut notwendig - genauso wie z. B. die Liste aller in Kriegen gefallenen Soldaten auf entsprechenden Mahnmalen. Im Gegenteil, ein Mahnmal ist tot und lebt nicht, die Wikipedia aber verändert sich ständig, d. h. es gibt einen Dialog (wenn dieser nicht dauernd von irgendwelchen durchgeknallten Wikipedia-Admins torpediert würde wäre es freilich besser) und eine Weiterentwicklung.

Löschen, Zensur und gewaltsame Änderung der Entropie sind hingegen Rückschritte. Und zwar eindeutig.

In einem freien demokratischen und aufgeklärten Land wie in Deutschland hat das NICHTS verloren.

Und ja, ich habe kein Problem damit sollte sich mein Wunsch auch für mich selber erfüllen. Ich fordere also nichts für andere was ich nicht selber gewillt wäre zu leben. Eben genau so wie es gute Tradition im Internet ist.

Um es mal klarzustellen: Justizirrtümer kommen vor. Deshalb ist die Todesstrafe irgendwie gefährlich finde ich, und zwar für den der sie ausspricht. Also ich will kein Richter sein, der 2 Tage nach der Hinrichtung festellen muss, dass der dazu Verurteilte unschuldig war.

Wenn jemand ein Mörder ist ist er halt ein Mörder und vorbestraft. Wenn er die Strafe abgesessen hat (wozu gibt es bitte ein Strafmaß?), ja, wieso soll dann die Namensnennung etwas an der Wiedereingliederung in die Gesellschaft ändern? Im Gegenteil, wenn jemand wieder in Anonymität und Einsamkeit versinkt, gefährdet das nicht viel stärker?

Oder ändert sich durch die Streichung des Namens aus historischen Archiven irgendetwas an oder für die Person? Wenn ja, dann ist das eher psychosomatisch als real!

Ja, gut, Vorurteile in der Bevölkerung, Fehlverhalten anderer Menschen, und so. Aber das sind keine Argumente. Dem muss man halt begegnen. Und wenn das Individuum das nicht selber hinkriegt ist eben der Staat gefordert das zu korrigieren. Jemanden zig Jahre wegsperren und dann kommentarlos wieder zurück in den Teich kippen ist nicht asozial sondern besonders gemein und roh.

Deshalb bin ich auch strikt gegen die Todesstrafe. Ich halte den Tod niemals für eine gerechte Strafe. Eine gerechte Strafe für Kriminelle Elemente ist ein Leben, in dem sie sich mit ihrer Tat auseinandersetzen müssen. Sie höchst selbst, und zwar täglich, für den Rest ihres hoffentlich sehr langen Lebens!

Wenn es möglich wäre, würde ich fordern, man solle solche Leute zum ewigem Leben (ohne Möglichkeit des Sterbens) verurteilen. Und so lange sie eine Gefahr für andere Darstellen soll man sie bitte wegschließen, so lange sie eine mögliche Gefahr darstellen soll man sie kontrollieren und wenn man - im Rahmen der Messgenauigkeit - ausschließen kann dass sie noch eine Gefahr darstellen dann soll man sie bitte freilassen.

Also nochmals zur Klarheit: Wenn wir alle das ewige Leben hätten, dann würde sich ein Straftäter von einem nicht-Straftäter darinnen unterscheiden, dass ersterer nicht sterben dürfte, letzter dazu aber die eigene Wahl hat. (Und ein Straftäter der eine Gefahr darstellt weitere kriminelle Dinge zu tun wird halt so lange weggesperrt.) Der Straftäter kann das Recht zu sterben (lies: Sein Dasein zu verändern) nur wiedererlangen, indem er rehabilitiert wird. Entweder durch Beweisen der Unschuld, oder Abtragen der moralischen Verpflichtung aus seiner Tat heraus, z. B. dadurch, dass sich die Moral der Gesellschaft selbst verändert hat.

Hört sich nicht schrecklich genug an? Überlegt mal: Jeden den ihr kennt verschwunden, ihr sitzt alleine auf einem einsamen Planeten, dessen Sonne gerade zur Nova wird, und rings um erlöschen langsam die Sterne des Universums. Und ihr könnt nicht sterben! Und ihr habt alle Zeit des Universums und noch mehr dazu um darüber nachdenken, wie es dazu kam dass ihr nun so gottlos in der Einsamkeit herumschwebt.

Wenn das keine Strafe ist weiß ich nicht, was Strafe sein soll, denn genau so stelle ich mir die Hölle vor. Eigentlich gibt es dann nur eine Lösung:

Ihr werdet wahnsinnig, entwickelt mehrere unabhängige Persönlichkeiten und fangt an, euer eigenes Universum zu erträumen, und zwar ganz und gar unvorbelastet von Anfang an. Upps, ich hoffe nur, das ist mir nicht passiert.

Übrigens halte ich Kinderschänderdatenbanken wie in den USA für absolute Horrorszenarien. Wenn ein Land zu solch einem Mittel greifen muss, dann bedeutet das doch nur, dass sie offensichtlich nicht in der Lage sind, sicherzustellen, dass jemand mit solchen Neigungen nicht rückfällig wird. In diesem Fall muss man halt die Konsequenz ziehen, und entweder die Person weiter wegschließen, oder eben das Risiko eingehen.

Dazu muss ich sagen, wer sich dafür ausspricht, dass jemand in die Gesellschaft zurückdarf, der soll dafür bitte auch die Konsequenz ziehen. D. h. wenn sein Urteil falsch war muss er hinterher dafür auch geradestehen. Z. B. indem ein gewisses Strafmaß dann auch auf ihn abfärbt!

Und zu Richtern, die ein Fehlurteil sprechen (egal aus welchem Grund) kann ich nur sagen, dass es dann wirklich angebracht wäre, sich bei den falsch verurteilten Leuten gebührlich dafür zu entschuldigen. Jedenfalls fänd' ich das wäre die richtige menschliche Geste, und Richter sind nun einmal auch Menschen, jedenfalls gehe ich davon aus!

-Tino, 2009-11-25