Meinung
Kopierschutz, was ist das?
Machen wir ein einfaches Gedankenexperiment:- Ich habe eine Diskette mit einem Kopierschutz. Dieser verhindert das Kopieren der Diskette.
- Ich habe eine andere Diskette, die problemlos kopiert werden kann. Diese enthält aber einen Inhalt, der nur lesbar ist, wenn man das Passwort kennt.
Klarer Fall:
Die zweite Diskette enthält keinen Kopierschutz. Das Passwort ist kein Kopierschutz! CSS auf DVDs ist genau dieser 2. Fall. Das "Passwort" (der CSS-Key) befindet sich zwar kopiergeschützt auf der DVD (er kann nicht mehr auf Rohlinge gebrannt werden) aber das interessiert in diesem Zusammenhang nicht, da man diesen Key nicht benötigt. Satz:- Ein wirksamer Kopierschutz verhindert wirksam das Kopieren des Inhalts.
- Ist ein Inhalt mit einem Computer kopierbar, ist der jeweilige Inhalt nicht kopiergeschützt.
- Den Inhalt schwerer lesbar zu machen, z. B. durch Einsatz einer Verschlüsselung, ist in diesem Zusammenhang für die Betrachtung ob es sich um einen Kopierschutz handelt irrelevant, d. h. dies bewirkt keinen Kopierschutz, verbessert ihn nicht, macht ihn aber auch nicht schlechter.
Nun wenden wir diese Erkenntnis an
Es hat mich ebenfalls überrascht, was sich aus diesem einfachen Satz ergibt:- Audio-CD-Kopierschutz: Diesen kann es nicht geben. Der Inhalt einer Audio-CD ist mit handelsüblichen CD-Playern abspielbar. Somit ist jedes Programm, das den Inhalt der Audio-CD herunterliest legal. Auch wenn es UN-CDs dabei "umgeht", denn der Inhalt selber ist ja problemlos kopierbar. Die "Kopierschütze" machen es nur schwer, diesen Inhalt zu lesen, aber das ist nach Punkt 3 nicht relevant.
- DVD: Eine nach dem DVD-Standard konforme DVD ist nicht kopiergeschützt. Eine DVD, die sich in einem Standard-Player abspielen lässt (einer genügt) ist nicht kopiergeschützt. Diese Argumentation ändert sich vermutlich bei Blue-Ray-Disks, aber ich kenne die Technik noch nicht genau, um darauf einzugehen.
- Spiele-CDs: Spiele, die z. B. mit Laserloch oder sonstigen Methoden gegen Kopieren geschützt werden, enthalten ebenfalls keinen Kopierschutz (dieses Ergebnis hat sogar mich überrascht)! Man kann den normalen Inhalt des Spiels ja kopieren. Das Programm verweigert aber dann den Ablauf wenn die Prüfung auf "Original-CD" schiefgeht. Nach Punkt 3 ist das aber nicht relevant! Ist es möglich, diese Prüfung irgendwie auszuschalten, z. B. durch Drive-Emulation, ist das keine Umgehung eines Kopierschutzes, da dies nicht zu einem Kopierschutz gehört.
Wie kann ein echter Kopierschutz aussehen?
Hier skizziere ich einige Kopierschütze, wie diese aussehen und warum sie genau das sind, was sie sind, eben das Kopieren schützen:- Quantenbits: Man kann isolierte Quanten nicht kopieren. Das ist ein bekanntes Fakt. Somit kann man Quantenmethoden als Kopierschutz verwenden. Quantenkryptographie entledigt sich damit z. B. dem "Man in the middle". Derzeit ist es aber nicht für Consumer-Technik praktikabel.
- Dedizierte Hardware: Ich kann eine DVD in eine Argon-Athmosphäre packen, so dass sie bei Kontakt mit Luftsauerstoff vernichtet wird. Das ganze wird dann in ein luftdichtes DVD-Laufwerk eingebaut, an dem eine Player-Hardware befestigt ist. Wird diese Hardware geöffnet, zerstört sich die DVD. Dies verhindert zwar nicht Abfilmen der DVD, verhindert aber effektiv die Kopie der DVD.
- Dongle: Mit dem Spiel kommt ein USB-Dongle, das einen Teil des Spielcodes abarbeitet (z. B. das sich ständig anhand des Spielgeschehens verändernde Pathing von Gegnern, was recht wenig Rechenleistung benötigt). Da man das Dongle nicht kopieren kann, ist das Spiel ohne es wertlos, es läßt sich nicht spielen (z. B. weil keine Gegner mehr auftauchen). Nicht geeignet ist, wenn man z. B. ein Dongle hat, das die Mausbewegung verschlüsselt an die Applikation weiterleitet. Das würde unter Punkt 3 fallen! Eine Chipkarte, die sich nicht auslesen lässt, und Spielfunktionen enthält, ist somit ein solches Dongle. Sie ist es aber nicht, wenn es sich lediglich um eine PKI-Lösung handelt, die irgendwelche Daten entschlüsselt die anderweitig vorliegen (vergleiche Gedankenexperiment mit den Disketten eingangs)! Sofern Blue-Ray-DVDs nur eine PKI-Lösung als "Kopierschutz" verwenden, handelt es sich somit um keinen Kopierschutz. Es muss schon noch ein physikalisches Hindernis dazukommen (oder ähnlich).
- Permanente Kontrolle: Wenn jedes Abspielen automatisch kontrolliert wird, durch Internetverbindung oder durch einen gestellten Aufpasser, dann ist dies ebenfalls ein Kopierschutz. Man kann die Daten dann nicht kopieren, da dies durch die permanente Kontrolle auffällt. Solch eine Kontrolle kann durch ein Root-Kit durchgeführt werden. Die Idee von Sony war also prinzipiell richtig, allerdings leider höchst illegal.
Fazit
Sobald man sich einen Standard eingehandelt hat, mit dem ein Verbraucher mit dem Datenträger beliebiges tun kann ohne dabei beobachtet zu werden, und der Datenträger nicht physikalisch (im gegensatz zu "nur technisch") gegen kopieren gesichert ist, haben wir keinerlei Kopierschutz. Ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches in der Betrachtung vergessen. Die Kopierschutzthematik bleibt spannend ;) -Tino, 2006-03-26PS: Hintergrund dieser Betrachtung: Jedes technisch formale Verfahren lässt sich gödelisieren. Somit ist es entweder nicht vollständig oder zu restriktiv. Im Consumer-Bereich sind zu restriktive Maßnahmen gleichbedeutend mit Inpraktikabilität. Somit bleibt nur Unvollständigkeit. Unvollständigkeit bedeutet wiederum nicht-Wirksamkeit (Loch einfach per Gödel konstruieren). Dieser Gödel-Falle kann man nur durch das Meta entkommen, d. h. einer Maßnahme, die nicht der Gödelisierung unterliegt. Quanten sind solch eine Maßnahme, genauso wie das Ausnutzen einer physikalischen Hürde die kein Mensch nehmen kann oder das Postulat eines externen Aufpassers. Alles, was sich aber durch hinreichend Kreativität oder ein Stückchen Software erreichen lässt, ist keine Umgehung eines Kopierschutzes, sondern dessen Falsifizierung, d. h. der Beweis seiner Unwirksamkeit. Sorry, das ist keine Polemik, das ist simple Mathematik.