Verrat am Kunden
Folgendes habe ich auch bei Amazon in einen Kommentar einer Rezension gepostet.Weiterverkauf gestattet
Ein Kunde meinte tatsächlich folgendes:
"Das Weiterverkaufen von Spielen ist eigentlich nicht erlaubt ... Das ist schon IMMER so"
Hier mein vollständiger Post
Sorry, wird etwas länger, aber ich möchte mit diesem vollkommen falschen Vorurteil aufräumen: "Das Weiterverkaufen von Spielen ist eigentlich nicht erlaubt ... Das ist schon IMMER so" Die Hersteller haben dieses Recht nicht, sie nehmen sie sich nur. Denn das genaue Gegenteil ist der Fall! Offline (also im Laden oder hier bei Amazon als Packung) gekaufte Spiele gehen nach deutschem Gesetz in das Eigentum des Käufers über. Das haben sowohl Microsoft als auch Oracle auf die harte Tour lernen müssen! (Nur bei online gekauften LIZENZEN ist es anders, das gilt z. B. für alle per STEAM gekauften Spiele, nur hier kann der Lieferant bis ins kleinste festlegen, was er zulässt und was nicht. Jedenfalls zur Zeit, ich denke das ändert sich in den nächsten Jahrzehnten noch.) Über sein Eigentum darf der Mensch nach deutschem Recht frei verfügen, unbelastet durch Ansprüche Dritter. Das beinhaltet AUSDRÜCKLICH den Weiterverkauf (sowie den nichtkommerziellen Verleih). Wird dies vom Hersteller unterbunden, handelt es sich somit klassisch um einen Sachmangel nach BGB bei Übergabe. Resultat sind die üblichen Rechte auf Nachbesserung, Wandelung, Minderung und ggf. Schadensersatz aus Nichterfüllung. (Das ist geradezu eine klassische Fragestellung für den Grundkurs Wirtschaft/Recht!) Sprich, man kann von Blizzard VERLANGEN dass sie das Spiel an jemanden übertragen wenn es veräußert wurde, sonst liegt ein Sachmangel vor. Macht Blizzard das nicht, könnte man in Deutschland gegen Blizzard Klage wegen Schadensersatz einreichen (da das Eigentum durch einen unbeteiligten Dritten - hier Blizzard - beeinträchtigt wurde) und wird diesen Prozess (in letzter Instanz) gewinnen. So weit wird Blizzard das niemals kommen lassen, deshalb gibt es hier auch kein Problem. Für deutsche Kunden gilt: Droht man mit juristischen Schritten wird Blizzard sich beugen (ich denke nicht dass es überhaupt notwendig ist, jede vernünftige Firma wird es "aus Kulanz" tun), weil sie es NIEMALS auf einen Prozess ankommen lassen. Aber das bedeutet, man muss wahrscheinlich gehörig Druck machen, und das ALLEINE schon ist eine bodenlose Frechheit von Blizzard. Wäre ich Blizzard, wäre ich außerdem ziemlich vorsichtig mit dem was ich da tue. Blizzard hat nämlich ein kleineres Problem: Sollte das Spiel mal nicht mehr spielbar sein weil Battle.net ein Problem hat, so sind sie für dieses Problem VOLL HAFTBAR. Kein Witz. Sollten sie Battle.net abschalten und so SC2 unbrauchbar werden, handelt es sich um einen Sachmangel bei Übergabe des Produkts. Das verjährt nicht. Auch nach 10000 Jahren kann man somit den Kaufvertrag wandeln (etc.) - sprich sein Geld zurück bekommen - und Schadensersatz verlangen - sprich Zinsen auf den Betrag seit Kauf. Also, Rechnung gut aufheben, und hoffen dass dann der Händler noch existiert, so dass man die Ansprüche geltend machen kann (die Ansprüche gelten gegen den Händler der SC2 verkaufte, nicht gegen Blizzard). Tatsache ist, dass auch das nicht passieren wird. Sollte Blizzard Battle.net abschalten, werden sie (bereits heute vorbereitet) Patches veröffentlichen, mit denen die Spiele von ihrer Beschränkung befreit werden. Nur ggf. online gekauften Lizenzen werden dann vielleicht ersatzlos entfallen. Noch etwas kann ich mir nicht verkneifen: Ich hoffe diese sinnvolle deutsche Regelung wird niemals zugunsten eines schlechteren EU-Gesetzes gekippt. (Vorsicht, IANAL!)PS1 zum Verständnis beim Verkauf des Spiels: Du hast ein Auto gekauft und verkaufst es. Als der neue Besitzer dann das Autoradio/Navi einschaltet funktioniert es nicht mehr, weil Dein Autohersteller einen Eigentümerwechel nicht zulässt. Der Rest des Autos funktioniert noch, nur eben das Radio/Navi geht nicht. Der Hersteller hat in Deutschland allerdings KEINE Chance damit durchzukommen. Ebensowenig wird das Blizzard gelingen, deren Eingriff ist außerdem wesentlich schwerwiegender als im Fall mit dem Autoradio. PS2 zum Thema Weiterverkauf: Es ist sogar sehr strittig, ob Du ein Spiel desinstallieren musst bevor Du es weiterverkaufst. Die Hersteller wollen das aufgrund des Urheberrechts so sehen. Tatsache ist aber, dass dieses Desinstallieren eigenkreative Leistungen von Dir (die Entwicklung des Spielcharakters) zerstört. Eine solche Zerstörung zu verlangen wird NICHT vom Urheberrecht gedeckt. Wenn der Wert der so zu zerstörenden Leistung (und wenn man die Stunden die Du ein Spiel gespielt hast einrechnet ist das sogar wahrscheinlich) den Wert des Spiels bei weitem überschreitet, so ist es fraglich, ob der Hersteller von Dir verlangen kann, die Software zu löschen. Insbesondere da die Software mit Deiner Leistung ja untrennbar verbunden ist (um den aufgebauten Character zu spielen brauchst Du das Spiel, ohne Spiel wird der Character wertlos). Somit ist es wahrscheinlich, dass die Hersteller Dir nach dem Urheberrecht sogar ein lebenslanges KOSTENLOSES Nutzungsrecht der Software einräumen müssen sobald Du das Spiel einmal installiert hast. Dieser Umstand war den Herstellern des Spiels sehr wohl bekannt war (wenn nicht dem Hersteller dann wem sonst?). Dieses NUTZUNGS-Recht gilt weiter NACHDEM Du das Spiel veräußert hast. Sollten Hersteller das nicht wünschen, dann müssen sie jeden Spieler entsprechend entschädigen (z. B. mit Geld!). Das ist wiederum kein Witz. Wenn ein Graffitti-Künstler (ungefragt) die Motorhaube eines Autos verunstaltet und der Besitzer die Motorhaube "reparieren" lässt und den "Schaden" vom Künstler einfordert, dann hat der Künstler einen Anspruch auf Herausgabe der "verunstalteten" Motorhaube. (Das ist wiederum eine typische Standardfrage im Grundkurs Wirtschaft/Recht.) Kann der Autobesitzer diese nicht vorweisen (weil verschrottet), dann ist es gut möglich, dass der Künstler am Ende vom Autobesitzer mehr Geld bekommt als die "Reparatur" kostete. Das wird dann gegeneinander aufgerechnet und der Autobesitzer muss die Differenz zu seinen Ungunsten also ebenfalls bezahlen. Übertragt das auf die "Leistung" die ihr in das Spiel investiert habt - die "Verunstaltung" ist hier der Wert eures Spielstands - und diesen zu erreichen hat viele Stunden gekostet. Das ist bares Geld wert, auch wenn freiwillig als Spiel geleistet (in Amerika gibt es einschlägige Urteile gegen Microsoft bei freiwilligen Dienste in ihren Foren). Verlangt der Hersteller (hier der Autobesitzer) dass ihr das Spiel desinstalliert (z. B. weil ihr es veräußert), könnt ihr somit den Gegenwert des Spielstands (wie den Wert verunstaltete Motorhaube als Kunstwerk) vom Hersteller verlangen. Die einzige Frage die sich stellt ist: Wieviel ist was wert und wer bewertet so etwas? PS3 zu EULAs (oder Shrink-Wrap-Lizenzen): In Deutschland (einen entsprechenden Prozess hat Microsoft verloren) gelten EULAs grundsätzlich nicht. In Deutschland gilt grundsätzlich für Verträge die Notwendigkeit, dass die Willenserklärungen übereinstimmen müssen, also müssen alle Bedingungen vollständig und ohne Einschränkung beim Kaufvertrag bekannt sein. Hält einer Bedingungen (wie eine EULA) zurück, dann sind Verträge schwebend unwirksam (was heftiger ist als ein Sachmangel) bis beide Seiten sich auf das Gelten aller Klauseln geeinigt haben. Rechte gibt es aber nur implizit (Urheberrecht) oder per Vertrag. Werde ich bei der Installation eines Programms gezwungen, eine EULA zu akzeptieren, darf ich mich eine Mikrosekunde nach dem Klick auf "Ich akzeptiere" wieder umentscheiden diese nicht zu akzeptieren! (Ich bin NICHT gezwungen diese Entscheidungsänderung irgendjemandem mitzuteilen.) Durch die nachträgliche zwanghafte Natur dieser Zustimmung wird diese auch keinesfalls plötzlich Vertragsbestandteil (sonst wäre Erpressung legal), die schwebende Eigenschaft des Vertrags bleibt bestehen. Fazit: Der Käufer ist an nichts gebunden, was in irgendwelchen Texten steht die nach dem Kauf erst auftauchen. Man darf als Käufer also den eigenen Computer auf den man das Spiel installiert belügen und betrügen - man betrügt nur sein eigenes Eigentum, und das ist vollkommen rechtens! (Es ist sogar so, dass man Microsoft bei der Aktivierung von Windows per Telefon belügen darf, man verstößt dabei nur gegen die Moral, aber nicht gegen irgendein Recht!) Anders gesagt, Argumente wie "Das stand ja in der EULA" oder "das stand auf der Umverpackung" (die kann man online nicht lesen) ziehen in Deutschland einfach nicht (das Fernabgabengesetz ändert nichts am Zeitpunkt des Kaufvertrags, dieser liegt vor dem Prüfen der Ware!). Sollte so etwas ziehen kommen die Hersteller in noch größere Schwierigkeiten als Blizzard im Fall dass sie vielleicht mal SC2 deaktivieren, weil dann alle Kaufverträge aufgrund der schwebenden Unwirksamkeit vom Kunden als unwirksam erklärt werden können, und zwar auch Jahre später, einfach so und grund- wie formlos! Als Kunde wäre man also fein raus, man entscheidet sich gegen den Vertrag und bekommt sein Geld zurück - zuzüglich evtl.em Schadensersatz, denn der Schaden auf Seite des Kunden (verlorener Spielstand) ist auf jeden Fall höher als der beim Händler (Gebrauchsspuren).