Der neue Paragraph stellt vorbereitende Handlungen unter Strafe. Darunter das Überlassen von Programmen die dazu geeignet sein könnten(!), Sicherheitssysteme zu umgehen.
Das ist mein tägliches Brot. Alleine mein Linux-Installer (DebRIS für HilbiX) wird, sofern ich ihn jemals fertigstelle, genau unter diesen Paragraphen fallen. Nicht weil ich es so will, sondern weil es so sein muss (er funktioniert sonst nicht).
Klar dürfte sein, dass ich das ganze natürlich nicht entwickle, damit man Sicherheitssysteme umgehen kann. Das ist dem Gesetz aber wurscht, es ist nur wichtig, dass es damit möglich ist und ich diese Methode entwickelt habe und anderen überlasse und dabei nicht verhindere (weil das schlicht unmöglich ist), dass sich es jemand verschafft, um ein Sicherheitssystem zu umgehen.
Nebenbei:
Wenn ein Hacker zum Bäcker geht um sich ein Brötchen zu kaufen weil er hunger hat, macht sich der Bäcker in Zukunft strafbar, weil er dem Hacker etwas verkauft hat, was ihm dabei half, ein Sicherheitssystem zu überwinden. Ist ja auch klar: Wäre der Hacker verhungert hätte es keinen Hack gegeben.
OK, das klingt jetzt noch etwas überzogen, aber warten wir mal noch 20 Jahre ab, dann wird das Erwägen von Hilfsreichungen von Kriminellen vermutlich ein Straftatbestand. Bereits heute ist es ja unabhängig davon ob man weiß, dass der andere kriminell ist oder nicht, man muss verhindern dass andere etwas für Straftaten missbrauchen. Und genau das ist unmöglich. Somit ist man prinzipiell immer verantwortlich.
Siehe auch das Urteil zur Forenhaftung (das noch nicht rechtskräftig ist, wir können also noch etwas durchatmen).