In Zukunft darf man seinem Anwalt nicht mehr die Wahrheit sagen, weil diese sonst gegen einen verwendet werden kann: www.heise.de/newsticker/meldung/90231

Beispiel:

Man wird wegen Steuerhinterziehung angezeigt, ist aber unschuldig. Man bespricht sich mit seinem Anwalt, und dabei fragt man ihn, wie hoch die Strafe für zu schnelles Fahren ist, weil man ja gerade geblitzt wurde.

Hinterher stellt sich raus, dass der Anwalt auch einen Mandanten hatte, der abgehört wurde, und deshalb auch der Anwalt. Da das Gespräch nicht den Kernbereich des privaten Lebens betraf, darf es von den Behörden verwendet werden, um den Verkehrsverstoß doch noch zu ahnden, obwohl primär der Verstoß vielleicht nicht zuordenbar war. Obwohl man - wohlgemerkt - in dem Bereich, weswegen man zum Anwalt ging, freigesprochen wird.

Das interessante an dem ganzen Vorgang ist, dass dieser in Zukunft automatisch ablaufen darf, da eine automatische Aufzeichnung zulässig ist. Automatische Spracherkennungssysteme sind da nur der logische nächste Schritt, sobald die Menge der Abhörungen durch Personal nicht mehr gesichtet werden kann.

Das wäre dann Stasi 3.0 - jetzt funktioniert's, natürlich immer im Namen der Freiheit. Was allerdings zu schnelles Fahren durch ansonsten unbescholtene Bürger mit Terrorismusbekämpfung zu tun hat, wird wohl niemals hinterfragt, oder mit der Aussage abgebügelt, dass ja Terroristen bei der Flucht zu schnell fahren und das System schließlich finanziert werden muss. Womit sich auch die Nachfrage erübrigt, warum das System dann nicht funktioniert und nur die Telefonüberwachung die Strafe ermitteln konnte. Man kann nämlich ableiten, dass das Geld für die Weiterentwicklung des flächendeckenden Geschwindigkeitskontrollsystems ja offensichtlich dringend notwendig ist wenn es nicht richtig funktioniert ..