Verfassungsfeind Bundesregierung

Die Bundesregierung gibt verfassungsfeindliche Parolen wider, und die ganze Republik steht nur da und lacht. (Naja, immerhin besser als 1933, als die ganze Republik applaudiert hat.)

Ich verstehe beim besten Willen nicht, dass da nur gelacht wird. Denn das, was da im Kabinett abläuft, ist kein Spaß mehr, sondern ganz klar und deutlich ein Bruch unserer Verfassung. Ich kann nicht verstehen, wie es sein kann, dass die erklärten(!) Verfassungsfeinde nicht mit Schimpf und Schande aus dem Bundestag verwiesen und interniert werden. Dann tagt das nächste Regierungskabinett zwar geschlossen im Knast, aber hey, das wäre für mich wesentlich erheiternder als das, was ich da zu hören bekomme.

Worum geht's?

Es geht schlicht darum, dass sich unsere Bundesregierung klipp und klar geweigert hat, den Vorgaben unseres Bundesverfassungsgerichts nachzukommen. Und anstatt dass unser Verfassungsschutz endlich eingreift und die Politiker entfernt, die offensichtlich jeden Kontakt zu unserer Verfassung verloren haben, bemerkt den Schmu anscheinend niemand.

An der Dummheit kann es eigentlich nicht liegen, jedem logisch denkenden Juristen im 1. Semester sollte das auffallen, und ich bin nicht einmal das, sondern nur Mathematiker. Ich gehe also davon aus, die Leute sind entweder von dem Schmierentheater in Berlin so angeekelt, dass sie sich mit Abscheu abwenden um sich nicht in Kotzkrämpfen zu winden, oder sie sind ebensolche Arschlöcher wie unsere regierenden Politiker, uns sähen unsere "störende" Verfassung lieber am Boden.

Nicht mit mir! Ich weiß zwar nicht ob ich so weit gehen werde unsere Verfassung zur Not auch mit Waffengewalt zu verteidigen wie es eines jeden Bürgers Pflicht ist, aber ich erhebe zumindest meine Stimme, hier in meinem Blog des Grauens.

Wo ist der Verfassungsbruch?

Der Vefassungsbruch ist darin begründet, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen hat, und die Bundesregierung nicht daran denkt, dieser Entscheidung zu entsprechen.

Um welche Entscheidung geht es?

Zitat:

www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Des weiteren heißt es:

Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung
auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.

Die Bundesregierung hat gerade bei der Vorstellung der Neuregelung der Regelsätze für Hartz IV diesem Wortlaut widersprochen und das auch noch zugegeben.

Das ist leider so!

Auch wenn man es nicht glaubt, leider ist das so. Ich wollte es ja selber nicht wahrhaben als ich es bemerkte und habe es nochmals überprüft. Und hier ist das Ergebnis dieser Prüfung: Der Beweis.

Beweis: Die neuen Regelsätze sind verfassungswidrig

Der Beweis fußt auf allgemein als richtig anerkannten mathematischen Verfahren. Da jeder einzelne Schritt richtig ist muss die gesamte Annahme richtig sein.

Annahme

a) Die neuen Regelsätze sind verfassungswidrig.

Voraussetzungen

b) Die alten Regelsätze für Hartz IV sind verfassungswidrig.

c) Die neuen Regelsätze werden wie in der Presse diskutiert Realität.

d) Sind die Regelsätze in großen Teil verfassungswidrig, sind sie auch komplett verfassungswidrig.

Daraus ergibt sich

e) Die Regelsätze für Erwachsene werden um 5 EUR erhöht.

f) Die Regelsätze für Kinder bleiben gleich, denn nach der neuen Berechnungsgrundlage würden sie sogar sinken.

g) Damit basieren die Regelsätze für Kinder auf Berechnungen gemäß b) die verfassungswidrig sind.

h) Damit ist ein großer Teil der neuen Regelung verfassungswidrig.

i) Damit ist die neue Regelung komplett verfassungswidrig nach d)

q.e.d.

Lemma

d) ist richtig.

Das kann man einsehen indem man den Wortlaut vom Bundesverfassungsgericht liest. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung nicht die gesamte alte Berechnungsgrundlage gerügt, sondern nur Teile davon. Trotzdem wurde aus diesem Grund die gesamte Berechungsgrundlage als "verfassungswidrig" eingestuft (umgangssprachlich).

Somit ist d) gegeben.

Lemma

g) ist richtig.

Aus der Entscheidung vom BVerfG:

Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat, unterlassen.

Damit ist nach d) klar, dass der alte Regelsatz für Kinder nicht den Vorgaben des BVerfG entsprach.

Zwar könnte man naiv annehmen, dass die Existenzsicherung von Kindern ja ebenso gewährleistet ist, wenn man mehr Geld zahlt, als ihnen nach der neuen Berechnung zustehen, aber das widerspricht geltender mathematischer Logik:

A sei der alte Regelsatz
N != A sei der neue Regelsatz
V sei Verfassungskonformität

Es gelte N in V, A nicht in V. Dann ist klar dass N+D=A nicht in V.

Sprich, egal wie man es dreht und wendet, die Beibehaltung des alten Regelsatzes für Kinder ist nicht verfassungsgemäß.

Man kann das auch anders einsehen, nur mache ich da ein anderes Fass auf:

Wenn ich Kinder von HartzIV-lern bevorzuge indem ich ihnen mehr gebe als ihnen zur Existenzsicherung zusteht, ist das eine Ungleichbehandlung von allen nicht HartzIV-Kindern, die ja eben dieses "mehr" nicht bekommen.

Die Bundesregierung müsste also genau dieses Mehr ebenso auf das Kindergeld aufschlagen, damit kann die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder wiederum entfallen.

Wie man es dreht und wendet: Der Regelsatz für Kinder kann nicht künstlich aufgeblasen werden, nur weil dessen Senken als nicht opportun erscheint.

Leider nicht beweisbar

Der Schritt, dass die neue Berechnungsgrundlage nicht verfassungsgemäß ist, ist leider auf diese Weise nicht zu erbringen.

Es gibt nämlich keinen Beweis, dass N nicht in V nur weil N<A. Das kann nur das Verfassungsgericht entscheiden. Dieses hat aber nicht festgelegt, dass die Höhe der Regelsätze zu gering sei, sondern nur dass die aktuellen Regelsätze nicht der Verfassung entsprechen, weil deren Berechungsgrundlage fehlerhaft war.

Eben diese Fehlerhaftigkeit bleibt bestehen wenn ich den Regelsatz für Kinder beibehalte, weshalb der Regelsatz für Kinder sinken müsste. Sofern die neuen Berechnungen richtig sind wäre dies auch verfassungskonform.

Das Problem

Das Problem ist nun, dass die Beweisführung hier alleine auf Aussagen der Bundesregierung sowie der Entscheidung des BVerfG basiert.

Die Konsequenz der Aussagen der Bundesregierung ist aber somit, dass sie beim Regelsatz von Kindern keinen Änderungsbedarf sieht, währen das das BVerfG eben genau bejaht hat. Somit hat sich die Bundesregierung klipp und klar und offen erkennbar dafür ausgesprochen, der Entscheidung des BVerfG nicht zu entsprechen.

Und genau das halte ich für absolut bedenklich. Wenn die Bundesregierung nicht mehr meint, sich an die Vorgaben des BVerfG halten zu müssen, halten sie sich damit auch nicht mehr an unser Grundgesetz, weil sie ihr bereits als nicht verfassungsmäßig erkanntes Vorgehen nochmals mit Vorsatz wiederholen.

Es ist gut und richtig jemanden, der sich vorsätzlich nicht an unsere Verfassung halten will, als Verfassungsfeind zu bezeichnen. Da die Bundesregierung klar dargelegt hat dass sie nicht gewillt ist den Vorgaben des BVerfG zu folgen, ist sie somit ein ganz klarer Verfassungsfeind.

Leider gibt es gemäß geltender Logik keinen Spielraum zu einer anderen Schlussfolgerung zu kommen. Jeder einzelne Schritt ist wahr, also kann das Ergebnis nicht falsch sein.

-Tino, 2010-10-04