Hier eine alternative Lösung die auch einige andere Möglichkeiten zur Bereinigung bietet:
PIK stammt übrigens - nicht ganz unzufällig - aus dem Aphilie-Zyklus von Perry Rhodan.
Natürlich, verwaltungstechnisch ist die Einführung einer PIK in der Steuer ziemlich einfach. Man weist sie einfach nur zu.
Aber was verwaltungstechnisch einfach ist ist trägt der Menschenwürde nicht immer unbedingt Rechnung. Es ist aber extrem bezeichnend, dass die Politiker aus ihrem Wolkenkuckucksheim heraus Artikel 1 unseres Grundgesetzes in ihren Entscheidungen nicht mehr in Betracht ziehen.
- Jede Geburt wird in einem Geburtenregister geführt. Jeder Tod in einem Sterberegister. Das Geburtenregister enthält eine Referenz auf den Tod.
- Jedes Geburtenregister hat eine Kladdennummer und eine Eintragsnummer. (Ich bin Laie, aber ich gehe davon aus.) Also braucht man nur die Nummer des Melderegisters, die Kladdennummer und die Eintragsnummer und man hat eine eindeutige PIK (Personen-Identifizierungs-Kennzahl).
- Die PIK ist dann die Nummer, über die alles zusammengeführt wird. Die Basisdatensätze sind somit dezentral (in den Einwohnermeldeämtern) und ewig gespeichert (nicht nur 20 Jahre). Sie sind auf Papier (elektronisch unlöschbar) und ein-eindeutig.
- Das ganze würde außerdem dem Identitätsmissbrauch (zulegen einer falschen Identität) vorbeugen. Denn da die PIK dem Geburtenregister entspricht, reicht es nicht mehr, sich die Geburtsurkunde eines verstorbenen zu beschaffen, um in fremder Identität weiterzuleben. Das fällt nämlich auf, da ein einfaches Nachfragen den Eintrag im Sterberegister auffindet.
- Personen ohne Gerburtenregistereintrag (Geburtenregister ist abgebrannt etc., aus dem Ausland in dem kein Zugriff auf das Geburtenregister möglich ist, bzw. der Nachweis nicht erbracht werden kann) denen gibt man eben eine besondere Kladde im Einwohnermeldeamt. Und schon ist das Problem gelöst, d. h. in dieser Kladde kann man alle Referenzen zu der Identität der Person erfassen (wenn man es schafft, z. B. mit dem Geburtenregister eines anderen Landes abzugleichen).
- Sinnvollerweise erhält die PIK noch einen Landes-Präfix (de für Deutschland, eu für Europa, wenn jemand z. B. auf EU-Ebene erfasst wurde) und eine Prüfziffer (der Präfix wird über seine ISO-Nummer erfasst), sieht also so aus: de1234-567890-1234-5