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Die Personenkennziffer kommt. Bezeichnenderweise vom Steueramt!

Ich kann die dahinterliegende Logik nicht verstehen, denn schon die Babys werden erfasst. Ich halte es bereits als moralisch verwerflich, dass ein Amt diese Daten eines an spontanem Kindstod gestorbenen Baby noch 20 Jahre(!) nach nach dem Tode erfasst, obwohl solch ein Bürger niemals auch nur das mindeste mit der erfassenden Behörde zu tun gehabt haben kann.

Aber das prägt ja die Mentalität unserer Bundesregierung: Die Würde des Menschen ist keinen Pfifferling mehr wert. Aus diesem Vorgang spricht eine Menschenverachtung, wie sie nicht einmal das 3. Reich in Sachen Judenvergasung bezeugt hat. Den Bürger schon ab seiner Geburt nur noch anhand seiner Tauglichkeit für's Steuersäckel zu beurteilen zeugt von einer Mentalität, wie sie in ihrer Perversität und Menschenverachtung nicht mehr getoppt werden kann. (Aber abwarten, die Bundesregierung ist sehr erfinderisch, vielleicht schafft sie sogar noch das ebenfalls zu toppen.)

Hier eine alternative Lösung die auch einige andere Möglichkeiten zur Bereinigung bietet:

  • Jede Geburt wird in einem Geburtenregister geführt. Jeder Tod in einem Sterberegister. Das Geburtenregister enthält eine Referenz auf den Tod.
  • Jedes Geburtenregister hat eine Kladdennummer und eine Eintragsnummer. (Ich bin Laie, aber ich gehe davon aus.) Also braucht man nur die Nummer des Melderegisters, die Kladdennummer und die Eintragsnummer und man hat eine eindeutige PIK (Personen-Identifizierungs-Kennzahl).
  • Die PIK ist dann die Nummer, über die alles zusammengeführt wird. Die Basisdatensätze sind somit dezentral (in den Einwohnermeldeämtern) und ewig gespeichert (nicht nur 20 Jahre). Sie sind auf Papier (elektronisch unlöschbar) und ein-eindeutig.
  • Das ganze würde außerdem dem Identitätsmissbrauch (zulegen einer falschen Identität) vorbeugen. Denn da die PIK dem Geburtenregister entspricht, reicht es nicht mehr, sich die Geburtsurkunde eines verstorbenen zu beschaffen, um in fremder Identität weiterzuleben. Das fällt nämlich auf, da ein einfaches Nachfragen den Eintrag im Sterberegister auffindet.
  • Personen ohne Gerburtenregistereintrag (Geburtenregister ist abgebrannt etc., aus dem Ausland in dem kein Zugriff auf das Geburtenregister möglich ist, bzw. der Nachweis nicht erbracht werden kann) denen gibt man eben eine besondere Kladde im Einwohnermeldeamt. Und schon ist das Problem gelöst, d. h. in dieser Kladde kann man alle Referenzen zu der Identität der Person erfassen (wenn man es schafft, z. B. mit dem Geburtenregister eines anderen Landes abzugleichen).
  • Sinnvollerweise erhält die PIK noch einen Landes-Präfix (de für Deutschland, eu für Europa, wenn jemand z. B. auf EU-Ebene erfasst wurde) und eine Prüfziffer (der Präfix wird über seine ISO-Nummer erfasst), sieht also so aus: de1234-567890-1234-5
Mit solch einer PIK könnte ich mich anfreunden. Im Falle eines zu früh verstorbenen Babys gäbe es zwar eine PIK, aber da nur die Eltern und das Geburtskrankenhaus und evtl. die mit dem Vorfall befassten Behörden diese Nummer erfassen würden, wäre der Würde des Babys weiterhin entsprochen. So aber wird diese von der Bundesregierung mit Füßen getreten.

Noch etwas: Es gibt dann weiterhin eine separate anderslautende Steuernummer. Oder sogar mehrere. Denn eine einzige Steuernummer wird der Sache nicht ganz gerecht. Im geschäftlichen Leben muss ich meine Steuernummer angeben. In meinem Privatleben aber auch. Jetzt habe ich aber nur eine. Da man diese beiden zusammenführen kann (einfach im Internet googlen, die Steuernummer muss ja auf der Webseite sein) ist das ein größeres Problem hinsichtlich unserer Selbstbestimmung in Sachen Datenschutz. Ich habe das Problem derzeit übrigens gelöst, indem ich mir eine DE-Steuernummer zugelegt habe und diese auf meinen Webseiten angebe.
PIK stammt übrigens - nicht ganz unzufällig - aus dem Aphilie-Zyklus von Perry Rhodan.

Natürlich, verwaltungstechnisch ist die Einführung einer PIK in der Steuer ziemlich einfach. Man weist sie einfach nur zu.

Aber was verwaltungstechnisch einfach ist ist trägt der Menschenwürde nicht immer unbedingt Rechnung. Es ist aber extrem bezeichnend, dass die Politiker aus ihrem Wolkenkuckucksheim heraus Artikel 1 unseres Grundgesetzes in ihren Entscheidungen nicht mehr in Betracht ziehen.

Legitimität der Bundesregierung

Wer dann noch Zweifel an der Legitimität unserer gewählten Bundesregierung hat, liest bitte folgendes hinsichtlich der Einführung von Wahlcomputern:

www.heise.de/newsticker/meldung/90897

-Tino, 2007-06-11