www.heise.de/newsticker/meldung/93364

Auch die CSU Ministerin Beate Merk lässt sich inzwischen von unseren Verfassungsfeinden instrumentalisieren, um das Recht auf Privatsphäre zu unterminieren. Terroristen, so scheint sich herumzusprechen (was ich durchaus als Ansicht teile), sind nicht ganz so schlimm wie Kinderschänder. Aus diesem Grund (was ich wiederum ganz und gar nicht teile) muss man die Online-Durchsuchung (die ja ohne Richtervorbehalt sein soll) schon mal präventiv auch zur Bekämpfung von Kinderpornos verwenden. Ja, so überaus hohl klingt es tatsächlich aus München.

Also mal zum Mitdenken:

Terrorismus ist staatsgefährdent. Deshalb ist auch klar, warum zur Terrorabwehr so Dinge wie Notstandsgesetze und Rasterfahndung notwendig sind, die selber hart am Rande der Gefährdung unseres Grundgesetzes angesiedelt sind oder es massiv bis zur Ungültigkeit einschränken. Tatsächlich ist die Bedrohungslage in Deutschland in Sachen Terror aber so gering, und die Erfolgschancen in Sachen Online-Aufklärung so schlecht, dass man sich natürlich fragt, wozu man diesen ganzen Apparat denn da wohl aufgebaut haben wir! Diese Millionen, wenn nicht Milliarden Euro, die das grenzenlose Überwachungsnetz kosten wird, nur in den Terrorismus zu versenken ist, so dämmert unseren Politikern vielleicht langsam, schierer galoppierender Wahnsinn. Würde man es stattdessen nämlich in den Ausbau des sozialen Netzes stecken, hätte man viel bessere und greifbarere Ergebnisse. Aber das heilige Huhn Terrorismusabwehr kann man ja jetzt nicht mehr schlachten, schließlich steht man bei der boomenden Abwehrwirtschaft im Wort (um nicht zu sagen auf dem Gehaltszettel) und darf nicht das Gesicht verlieren (Leute, die einem die Haut abschälen sind ja aufgrund der unverantwortlichen Sozialpolitik inzwischen billig auf dem Arbeitsmarkt zu haben).

Aber ganz so einfach ist es eben nicht. Man braucht jemand, der sich erblödet, das auch noch zu formulieren, getreu dem Motto, steter Tropfen höhlt den Stein. Also sucht man sich eine Frau (immer gut, wenns um Kinder geht) aus Bayern (nicht ganz so gut, aber in anderen Bundesländern sind sie wohl intelligenter) und lässt die hohlen Phrasen erdröhnen.

Nochmals zum Mitdenken:

Worum geht es hier? Geht es um die Kinder (nein!), um das Verhindern von Kindsmissbrauch (nein!) oder um das Ahnden von Pädophilie (ja, ja, ja!). OK, nichts gegen letzteres. Lasst uns meinetwegen alle Pädophilen nach Belgien ausweisen, soll mir wirklich recht sein. Aber, so stellt sich die Frage, ist es legitim, so Mittel wie die Online-Durchsuchung zu verwenden um das zu bewerkstelligen? Und genau da kommen wir nämlich dem Grundgesetz in die Quere, in dem es klar steht, dass die Privatsphäre tabu ist.

Um das Mitdenken zu erleichtern:

Unser Bundesverfassungsgericht hat ganz klar gesagt, dass die Privatsphäre selbst des allerschlimmsten Verbrechers ausdrücklich geschützt ist. Somit ist auch die Privatsphäre von Pädophilen geschützt!

Die Privatsphäre hört zwar da auf, wo die Strafbarkeit anfängt, aber genau das ist der Knackpunkt: Wann bitte ist Kinderporno Kinderporno? Und genau das wird Beate Merk wohl gar nicht wissen. Das kann sie nicht wissen, weil sie es nicht wissen darf!

Wer das nicht versteht, hier Weiteres zum Mitdenken:

Was strafbar ist und was nicht, das regelt zwar das Gesetz, aber die Entscheidung darüber obliegt einzig und alleine dem Richter. Dieser gehört zur Jurisdiktion, die aus guten und wohlbekannten Gründen von der Legislative, und der gehört Beate Merk nunmal zweifelsfrei an, getrennt ist. Getrennt sein bedeutet, dass die Legislative eben gar nicht wissen darf wie die Richter entscheiden, da die Richter in ihrer Entscheidung frei sind. Wären sie das nicht, wäre unser Land Makulatur.

Es gibt bei uns noch die Exekutive. Diese hat aus der Erfahrung heraus Wissen darüber, was Kinderporno ist und was nicht. Aber im Fall des Falls muss trotzdem der Richter darüber entscheiden. Wann nämlich der Besitz von Kinderporno strafbar ist und wann nicht, das hat letztendlich nur und ausschließlich ein Richter zu entscheiden. Beim Terrorismus ist das eben anders.

Nicht begriffen? Also hier Beispiele:

  • Paul P. ist Pädophil. Er besorgt sich aus dem Internet für Geld tausende von Kinderpornos um seiner abartigen Lust zu frönen. Strafbar? Ganz klar.

  • Willi W. ist Wissenschaftler. Er beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Kinderpornographie auf Pädophile und ihre Opfer. Er besitzt aufgrund seiner Forschungsaufgaben viel mehr Kinderpornos, darunter viel schlimmere Bilder als die von Paul P. auf seinem PC. Strafbar? Aber mitnichten! Forschung darf in diesem Sektor nicht nur betrieben werden, es wäre zynisch, den Opfern nicht mehr helfen zu können, indem man die Forschung verhindert.

  • Martha M. ist wurde als Kind missbraucht. Auf ihrem PC stellt sie die vollständige Dokumentation ihrer Leidensgeschichte zusammen um sie Willi W. zu schicken. Sie macht das, weil sie ein ganz besonders schlimmer Fall war, den Willi W. unbedingt braucht um den Katalog des Grauens in Sachen Kinderpornographie zu vervollständigen. Strafbar? Wie könnte das sein?

  • Tali T. ist Terrorist. Er steht über Internet mit den Taliban in Verbindung, jederzeit bereit und abrufbar damit er einen Selbstmordanschlag, z. B. auf dem nächsten Oktoberfest, ausführen kann. Strafbar? Klar doch.

  • Hans H. ist Forscher. Heimlich infiltriert er die Taliban und nimmt mit seinem PC am Netzwerk der Taliban teil. Strafbar? Ja. Warum? Nun, man kann zwar vielleicht Forschungsfreiheit als Entschuldigung anführen, aber wer an einem terroristischen Netzwerk teilnimmt fördert damit den Terrorismus. Forschung hin oder her, so geht das nicht. H macht im Gegensatz zu W etwas ganz deutlich falsch.

  • Otto O. ist Opfer, seitdem die Taliban seine ganze Familie hochbombten. Er schwört Rache und lässt sich von den Taliban rekrutieren. So nimmt er auch am Netzwerk der Terroristen teil und steigt schnell auf. Irgendwann, so hofft er, wird er denjenigen finden, der seine Familie auf dem Kerbholz hat, um ihn dann grausamst abzumurksen. Naja, man mag das sehen wie man will, aber Terror mit Terror zu bekämpfen ist und bleibt falsch. Auch wenn "gute Absicht" dahinter steht, O ist ebenfalls Terrorist! Somit bleibt auch das verboten.
Fazit aus den Beispielen:

In Sachen Terror liegen die Fakten klar. Entweder man ist Terrorist oder nicht. Gegen solche Leute wäre (wenn es nicht allzu unsinnig wäre) der Bundestrojaner (AKA Online-Durchsuchung ohne Richtervorbehalt) zu Recht eingesetzt.

In Sachen Kinderpornographie aber funktioniert das leider nicht so einfach. Wer das nicht versteht, hat sich mit der Materie nicht eingehend auseinandergesetzt oder ist zu dumm um es zu begreifen. Da man bei Politikern immer davon ausgehen muss, dass sie sich mit einer Materie eingehend auseinandergesetzt haben wenn sie sie propagieren (es ist ihr Job das zu tun!), dann muss ich - leider - zu dem Schluss kommen:

Beate Merk ist dumm.

Es gibt noch eine weitere Alternative, die ich als Lösung aber nicht in Betracht ziehe. Für diese müsste Beate Merk nämlich korrupt sein. Von einem Politiker aber anzunehmen, er sei kriminell, wäre eine Unterstellung. Ich bin deshalb fest davon überzeugt, Beate Merk ist nicht korrupt.

Die Aussage oben ist übrigens keine Meinung sondern das Ergebnis meiner Untersuchung des Sachverhalts. Es mag sein, dass ich mich in der Herleitung des Ganzen irre. In diesem Fall bitte ich um entsprechende Hinweise damit ich das Ergebnis (das mir übrigens ganz und gar nicht passt, denn ich finde solche Ergebnisse über Leute von denen ich vorher nie etwas bewusst gehört habe etwas krass) korrigieren kann sofern es falsch ist.

Um es mal ganz klarzustellen:

  • Kriminelle Politiker müssen aus ihrem Amt entfernt werden. Ich denke, dem stimmt jeder zu.
  • Politiker, die sich nicht damit befassen, was ihre Aufgabe wäre, müssen ebenfalls aus ihrem Amt entfernt werden. Schließlich haben Politiker einen Eid geleistet, dass sie ihre Pflicht gewissenhaft erfüllen.
  • Gegen Politiker, die dumm sind, ist hingegen nichts einzuwenden. Die Politiker wurden vom Volk gewählt. Und wenn sich das Volk dumme Vertreter aussucht ist das nun einmal des Volkes Wille.
-Tino, 2007-08-10
PS: Hier der Politikereid: "Ich schöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."

Update 2007-08-12

Und jetzt noch das:

www.heise.de/newsticker/meldung/94249

Eigentlich, so war bisher meine Meinung, sollten die Leute von der Exekutive (Strafverfolgung) doch wissen, wovon sie da sprechen, aber folgendes lese ich:

"Für schwere Formen der Kinderpornografie – etwa die bandenmäßige Verbreitung – sollte man überlegen, ob man Online-Razzien zulässt."

Soweit kann ich dem sogar noch zustimmen. Aber:

"Thomas Schell hat sich für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen."

Hallo? Die heimliche Online-Durchsuchung hat mit einer Online-Razzia ungefähr genauso viel gemein wie Giftmord mit einer Wirtshausschlägerei.

Also, nochmals zum Mitdenken:

Dieser Thomas Schell will Razzien durch heimliche Durchsuchung (ob etwas online ist oder offline ist in diesem Zusammenhang vollkommen zweitrangig, denn online/offline ist lediglich ein Status so wie wach oder schlafend), natürlich ohne Richtervorbehalt (wie alle). Er will also heimliche Razzien! Das ist aber jetzt wirklich etwas ganz neues, denn lesen wir mal nach, was eine Razzia ist:

de.wikipedia.org/wiki/Razzia "Bezeichnung für eine überraschende, groß angelegte Durchsuchungsaktion der Polizei". Dies aber auch noch heimlich zu machen geht mir dann irgendwie doch etwas zu weit. Oder wollen wir über den Umweg des Bundestrojaners die Gestapo wieder einführen?

Also nochmals das Fazit:

Bringt mir Argumente, die Sinn ergeben, dann können wir darüber argumentieren, die heimliche Online-Durchsuchung außerhalb von direktem Terrorismus einsetzbar machen zu können (in diesem Zusammenhang: Selbst bei Terrorverdächtigung geht mir der Bundestrojaner schon eindeutig zu weit. Lasst so etwas bitte nur den BND anwenden, aber bitte Hände weg von so etwas bei der Kripo! Die Kripo ist nicht geheim und darf auch keine geheimen Aktionen tätigen. Wenn die Kripo etwas macht, dann muss das offiziell bleiben und sie müssen sich offiziell ausweisen. Alles darüber hinausgehende hat nur und ausschließlich ein Richter zu entscheiden). Also, bitte lasst solch hohles bis ultrahohles Dummpfgefasel welches sich dergleichen Technik wie rechtsradikale Parolen (wie "wollt ihr den totalen Krieg") bedient, nämlich unter Ausnutzung der Instinkte jede Notwendigleit einer logischen Herleitung vermissen lässt um so eine direkte hirntote Zustimmung zu erheischen.

-Tino, 2007-08-12