Es gibt übrigens einen absolut sicheren, unüberwindbaren Schutz
gegen Online-Duchsuchungen: Verzicht auf Computer. Da hilft auch
keine BKA-Novelle.
"Dr." Dieter Wiefelspütz
www.elster.de/untern_recht.php
Gesetzliche Bestimmungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (siehe oben) zu übermitteln; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft und gilt für alle Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden.
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.11.2004:
Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG und § 41a Abs. 1 EStG) ab 1. Januar 2005: BMF-Schreiben - IV A 6 - S 7340 - 37/04 - / - IV C 5 - S 2377 - 24/04
de.wikipedia.org/wiki/Amtseid
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Die Logik sagt uns, dass Abgeordnete, die derart von der Realität abgehoben sind, dass sie nicht einmal mehr das Steuerrecht wahrnehmen, obigen Amtseid nicht erfüllen.
Wenn es nicht so ist, möchte ich bitte folgende Frage leichtverständlich geklärt haben:
Wie kann ein Deutscher Unternehmer derart auf Computer verzichten, wie es Herr Wiefelspütz unter Nichtbeachtung deutscher Realität von sich gibt?
Ich kann nur noch konstatieren, dass ich eine derartige Haltung deutscher Politiker für pathologisch halte, und deshalb den ordentlichen Geisteszustand von Herrn Wiefelspütz anzweifeln darf. Eine Geisteskrankheit bei Politikern kann ich als Wähler akzeptieren, Unfähigkeit aber nicht. Beides muss jedoch zwingend dazu führen, dass die betroffenen Personen schnellstmöglich allen ihrer Ämter enthoben werden. Entweder durch den betreuenden Arzt wegen Unzurechnungsfähigkeit, oder durch den Generalbundesanwalt wegen Eidbruchs (Eidbrechende Bundestagsabgeordnete sind IMHO Terroristen).
-Tino, 2008-11-17